Rechtsprechung
VG Augsburg, 05.07.2010 - Au 7 K 10.30065 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Nigeria; Klage offensichtlich unbegründet; unwahre Angaben zur Herkunft aus dem ...-Delta bzw. Bundesstaat ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00
Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm …
Auszug aus VG Augsburg, 05.07.2010 - Au 7 K 10.30065
Unter Zugrundelegung dieses Sachverhaltes und unter Berücksichtigung der Auskunftslage drängte sich für das Gericht nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage geradezu auf (zum Offensichtlichkeitsurteil s. BVerfG vom 20.9.2001, InfAuslR 2002, 146/148; vom 3.9.1996, BayVBl. 1997, 15).Da dem Asylverfahrensgesetz ein einheitlicher Begriff der offensichtlichen Unbegründetheit zu Grunde liegt, ist die Bestimmung des § 30 AsylVfG grundsätzlich auch für das gerichtliche Verfahren maßgebend (vgl. BVerfG vom 20.9.2001, a.a.O.).
- BVerfG, 03.09.1996 - 2 BvR 2353/95
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als …
Auszug aus VG Augsburg, 05.07.2010 - Au 7 K 10.30065
Unter Zugrundelegung dieses Sachverhaltes und unter Berücksichtigung der Auskunftslage drängte sich für das Gericht nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage geradezu auf (zum Offensichtlichkeitsurteil s. BVerfG vom 20.9.2001, InfAuslR 2002, 146/148; vom 3.9.1996, BayVBl. 1997, 15). - VG Augsburg, 29.03.2010 - Au 7 S 10.30066
Keine ernsthaften Zweifel an der Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich …
Auszug aus VG Augsburg, 05.07.2010 - Au 7 K 10.30065
Mit Beschluss vom 29. März 2010 lehnte das Verwaltungsgericht Augsburg den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO sowie den Prozesskostenhilfeantrag ab (Az. Au 7 S 10.30066).
- VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 7 K 12.30111
Nigeria; Asylfolgeverfahren; Vorliegen von Abschiebehindernissen; keine Änderung …
Die hiergegen gerichtete Klage wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 5. Juli 2010 (Az. Au 7 K 10.30065) als offensichtlich unbegründet abgewiesen.Es ist unter Zugrundelegung des klägerischen Vortrags im Erstverfahren (vgl. dazu VG Augsburg, U.v. 5.7.2010 - Au 7 K 10.30065; sowie die Niederschrift der mdl. Verhandlung vom 2.7.2010) nahezu offensichtlich, dass die gesundheitlichen Probleme des Klägers möglicherweise durch eine drohende Abschiebung aus Deutschland, nicht aber an die Umstände in Nigeria anknüpfen.
Das Gericht verweist hierzu auf das den Beteiligten bekannte Urteil aus dem Erstverfahren vom 5. Juli 2010 (Az. Au 7 K 10.30065), mit welchem die Klage als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde.
Abweichungen von dieser Wertung sind nicht veranlasst; das Gericht folgt in vollem Umfang den Ausführungen im Urteil vom 5. Juli 2010 (Az. Au 7 K 10.30065).
Er hat in den eineinhalb Jahren des gesamten Asylverfahrens bis hin zur gerichtlichen Entscheidung im Verfahren Au 7 K 10.30065 am 5. Juli 2010 keine psychischen Probleme geltend gemacht.